Eine der ersten Fragen, die wir von Kunden hören, lautet: „Darf ich das überhaupt legal bauen?“
Die Antwort ist einfacher, als die meisten denken — und deutlich günstiger. Das sagen die Vorschriften im Jahr 2026.
Die kurze Antwort
Ein Schutzraum am Haus mit einer Nutzfläche bis 35 m² am Einfamilienhaus erfordert keine Baugenehmigung. Es genügt eine Bauanzeige bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt, starostwo).
Diese Änderung hat den Markt für private Schutzräume für Zehntausende Hausbesitzer in ganz Polen geöffnet.
Rechtsgrundlage
Die Regelung ergibt sich aus den Vorschriften zum Bevölkerungsschutz und Zivilschutz, die 2026 in Kraft getreten sind. Schutzräume und Schutzstätten am Haus mit einer Nutzfläche bis 35 m² wurden als Bauwerke eingestuft, die nur eine Anzeige erfordern — analog zu einer Garage oder einem Carport.
Was bedeutet das in der Praxis?
Die Behörde (Landrat oder Stadtpräsident) hat 21 Tage Zeit, Einspruch zu erheben. Antwortet sie in dieser Zeit nicht — dürfen Sie mit dem Bau beginnen. Sie warten auf keinen Bescheid, reichen kein wasserrechtliches Gutachten ein und durchlaufen kein vollständiges Verwaltungsverfahren.
Was müssen Sie für die Bauanzeige vorbereiten?
Die Liste ist konkret. Für die Bauanzeige benötigen Sie:
1. Lageplan des Grundstücks Zeigt, wo auf dem Grundstück der Schutzraum stehen soll — unter Einhaltung der Abstände zur Grundstücksgrenze und zum Haus. Erstellt von einem zugelassenen Planer.
2. Architektur- und Tragwerksplanung Grundriss, Schnitt, technische Beschreibung. Sie muss die konstruktiven Lösungen (Wände, Decke, Fundamente), die Lüftung und die Notstromversorgung enthalten.
3. Erklärung des Planers Der Planer bestätigt, dass der Entwurf den technischen Bauvorschriften und dem Baurecht entspricht.
4. Bestellung eines Bauleiters Bei Ortbeton-Schutzräumen erforderlich. Bei Fertigteilen — abhängig vom Hersteller und der örtlichen Auslegung der Vorschriften.
Wann brauchen Sie doch eine Genehmigung?
Eine Anzeige genügt, wenn:
- der Schutzraum bis 35 m² Nutzfläche hat
- er an einem Einfamilienhaus steht
- er weder die Bebauungsbedingungen noch den Bebauungsplan verletzt
Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn:
- der Schutzraum größer als 35 m² ist (oder Sie später eine Erweiterung planen)
- das Grundstück besonderen Beschränkungen unterliegt (z. B. Denkmalschutzzone, Überschwemmungsgebiet)
- der Schutzraum in ein Mehrfamilienhaus oder ein öffentliches Gebäude integriert wird
Bei Schutzräumen für Bauträger und institutionelle Investoren gilt das vollständige Verfahren mit Bauantrag und Genehmigung.
Sehen Sie den Schutzraum in 3D und stellen Sie ihn in Ihren Garten
Drehen Sie das Modell, tippen Sie auf die Punkte und nutzen Sie am Smartphone AR, um die reale Größe des Schutzraums auf Ihrem Grundstück zu sehen.
AR funktioniert am Smartphone (iPhone: Quick Look, Android: Scene Viewer). Am Computer drehen Sie das Modell mit der Maus.
- 1Stahlbetonwände 30–40 cm
- 2Mechanische Lüftung mit Filter
- 3Gasdichte Tür und Vorraum
- 4Preis und Formalitäten (bis 35 m² ohne Genehmigung)
Typische Kundenfragen
Braucht ein Schutzraum im Keller eines bestehenden Hauses eine Anzeige? Wenn Sie einen bestehenden Keller zum Schutzraum umbauen (Wandverstärkung, Lüftung, gasdichte Tür), kann das als Nutzungsänderung oder als Bauarbeiten gelten. Wir empfehlen, vor Beginn einen Architekten zu konsultieren.
Kann die Gemeinde Einspruch erheben? Ja, innerhalb von 21 Tagen. In der Praxis betrifft ein Einspruch Fälle, in denen der Entwurf gegen technische Bauvorschriften oder Bebauungsbedingungen verstößt. Bei korrekt vorbereiteten Unterlagen ist ein Einspruch selten.
Muss ich den Schutzraum registrieren lassen? Nach Abschluss der Bauarbeiten wird eine Bestandsdokumentation erstellt. Schutzräume und Schutzstätten am Haus können der Meldepflicht im Register der Bevölkerungsschutzanlagen unterliegen — fragen Sie am besten bei der örtlichen Abteilung für Krisenmanagement nach.
Wie lange dauert das Anzeigeverfahren? Einreichung der Anzeige → 21 Tage behördliches Schweigen → Baubeginn. Erhebt das Landratsamt keinen Einspruch — können Sie am 22. Tag mit dem Graben beginnen.
Wie erledigt Zaremba Construction die Formalitäten?
Die meisten Kunden, mit denen wir arbeiten, hatten noch nie mit Bauanzeigen zu tun. Deshalb übernehmen wir das für sie.
Unser Ablauf sieht so aus:
- Vorprüfung des Grundstücks — wir prüfen Bebauungsplan, Bebauungsbedingungen, Grundwasserspiegel und Grenzabstände
- Planung durch ein Partnerbüro — wir arbeiten mit festen Planern in Nowy Sącz und Umgebung, die die örtlichen Gegebenheiten und Ämter kennen
- Einreichung der Anzeige — die vollständigen Unterlagen gehen ohne Zutun des Kunden ans Landratsamt
- Wir warten 21 Tage — und halten den Kunden auf dem Laufenden
- Wir beginnen zu graben — mit eigenem Bagger, also ohne Stillstand
Der Kunde erhält einen fertigen Schutzraum mit vollständiger Dokumentation — ohne Behördengänge.
Zaremba Construction — Nowy Sącz und Kleinpolen
Wir bauen Schutzräume in ganz Kleinpolen (Małopolska): Nowy Sącz, Limanowa, Gorlice, Nowy Targ, Mszana Dolna und Umgebung.
Wir haben einen eigenen Bagger und arbeiten mit regionalen Planungsbüros zusammen — das verkürzt die Bauzeit und senkt die Kosten.
Kostenloses Angebot und Grundstücksbewertung
Bevor Sie den Antrag beim Landratsamt einreichen — prüfen Sie, ob sich Ihr Grundstück für einen Schutzraum eignet. Wir bewerten die Bodenverhältnisse kostenlos.
📞 +48 696 061 290 ✉️ info@zarembacs.pl 📍 Nowy Sącz — wir sind in ganz Kleinpolen tätig
Artikel aktualisiert: März 2026. Die Angaben beziehen sich auf die seit 2026 in Polen geltenden Vorschriften. Vor Baubeginn empfehlen wir eine Beratung durch einen Planer und die Prüfung der örtlichen Bebauungsbedingungen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Einschätzung.